AIRSOFT MARINES HAMBURG

HQ der ASM-HH
Aktuelle Zeit: Fr 3. Mai 2024, 23:50

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 1 Beitrag ] 
Autor Nachricht
BeitragVerfasst: Di 28. Jun 2011, 13:36 
Offline
Commanding Officer
Commanding Officer
Benutzeravatar

Registriert: Mo 26. Jul 2010, 15:25
Beiträge: 228
Wohnort: Hamburg
Der folgende Text ist authentisch und dient wieder mal dazu, die eigenen (Kauf)-Sinne zu schärfen:

Klient: Habe dummerweise von einem chinesischen Anbieter ein Laservisier mit Leuchtpunkt bestellt, welches zum Anbau an eine Waffe geeignet ist. Ich hatte absolut keine Ahnung, das dieses "Laser Sight" in Deutschland streng verboten ist. Hätte ich es gewusst dann wäre mir dieser Fehler nicht passiert. Nun liegt das Ding beim Zoll und ich habe eine Benachrichtigung über ein Einschreiben im Briefkasten. Konnte aus beruflichen Gründen das Einschreiben noch nicht abholen und ahne böses, da ich im Internet rescherschiert habe. Natürlich will ich das Ding nicht mehr haben und lieber zurücksenden lassen. Wie soll ich mich verhalten und was kommt auf mich zu? Welche Strafe habe ich zu erwarten? Ich habe schon alles mögliche gelesen von bis zu 3 Jahren Haft. Muß ich jetzt mit einer Hausdurchsuchung rechnen? Sollte ich mir gleich einen Anwalt nehmen?

Anwalt: Sehr geehrter Fragesteller,

ohne die genauen Einzelheiten Ihres Sachverhalts zu kennen, kann meine Beratung nur die grundsätzlich von Ihnen angesprochene Problematik abdecken.

Nach § 52 Abs. 3 Nr.1 WaffG wird mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft, wer eine Vorrichtung erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt, welche geeignet ist, ein Ziel zu beleuchten oder zu markieren (vgl. Abschnitt 1, 1.2.4.1 der Anlage 2 zum WaffG).

Das von Ihnen beschriebene Gerät könnte unter diese Kategorie zu ordnen sein. Der zu erwartende Strafrahmen lässt sich nur sehr ungenau vorhersagen, da es auf die Umstände des Einzelfalles ankommt, wie gegebenenfalls vorliegende Vorstrafen, illegaler weiterer Waffenbesitz usw. Da jedoch diesem Gerät keine all zu große abstrakte Gefährlichkeit innewohnt, wird sich der Strafrahmen wohl im Geldstrafenbereich bzw. im niedrigen Freiheitsstrafenbereich bewegen.

In jedem Fall werden Sie mit einer Hausdurchsuchung rechnen müssen mit der unangenehmen Folge, dass sämtliche Fundstücke – und seien sie auch nur für ein anderes Verfahren von Bedeutung – keinem Verwertungsverbot unterliegen und gegebenenfalls für ein anderes Ermittlungsverfahren herangezogen werden können. Auch müssen Sie mit einer Beschlagnahme Ihres Computers rechnen, da Sie den Kauf über das Internet abgewickelt haben.

Was eine kluge Vorgehensweise in Ihrer Situation ist, lässt sich ohne Kenntnis der genauen Umstände, namentlich auch des Schreibens des Zolls, nicht beantworten. Grundsätzlich gilt, dass Sie sich nicht zu einem Strafvorwurf äußern müssen und sich sehr genau überlegen sollten, was Sie den Ermittlungsbehörden gegebenenfalls mitzuteilen gedenken. Auch sollten Sie noch einmal sehr genau in sich gehen und überlegen, ob tatsächlich Sie diesen Kauf vorgenommen haben oder ob es womöglich doch eine andere Person war...

Wenngleich Sie sich in diesem Verfahren selbst verteidigen können, muss ich Ihnen jedoch raten, auf rechtsanwaltlichen Beistand zurückzugreifen, um vermeidbaren Schaden von Ihnen abzuwenden.

Gerne ist meine Kanzlei bereit, Ihren Fall zu übernehmen – da ein Rechtsanwalt in Deutschland bundesweit postulationsfähig ist, spielt die Entfernung zu Ihrem Wohnort keine Rolle. Insbesondere lassen sich Besprechungen auch sehr gut telefonisch und per Email abhalten.

Wenn Sie hierzu weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, die kostenlose Nachfrageoption zu verwenden.

Nachfrage Klient: Danke für die schnelle Antwort. Das erscheint mir sehr erschreckend, zu hören, daß mit Sicherheit eine Hausdurchsuchung kommt. Auch die Ankündigung einer möglichen Haftstrafe ist heftig. Ich habe dieses Teil nur in Unkenntnis der Rechtslage bestellt. Es ist nicht einmal in meinen Besitz gelangt. Kann eine Hausdurchsuchung ohne meine Anwesenheit und ohne meine vorherige Anhörung durchgeführt werden? MfG

Antwort Anwalt: Sehr geehrter Fragesteller,

ich verstehe Ihre Erschütterung und um Ihnen etwas den Schrecken zu nehmen, Freiheitsstrafe bedeutet nicht automatisch, dass Sie ins Gefängnis müssten. Eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr wird in der Regel zur Bewährung ausgesetzt – dass Sie mit einer höheren Strafe rechnen müssten, halte ich für gänzlich unwahrscheinlich. Aber wie gesagt, die Höhe des endgültigen Strafmaßes und ob eine Aussetzung zur Bewährung in Betracht käme, liegt von den Umständen des Einzelfalles ab, die ich hier mangels Kenntnis nicht einschätzen kann.

Wie Ihre Unkenntnis der Rechtslage in Deutschland strafrechtlich zu werten sein wird, würde den Rahmen dieser Antwort sprengen und noch einige Nachfragen meinerseits erfordern. Grundsätzlich muss ich Sie leider auf die Weisheit verweisen: „Nichtwissen schützt vor Strafe nicht".

Hinsichtlich der Hausdurchsuchung kommt es wiederum auf den Einzelfall an. Grundsätzlich müssen Sie damit rechnen, dass diese unabhängig von Ihrer Anwesenheit stattfinden wird. Wenn Sie nicht anwesend sind, werden Zeugen hinzu gezogen. In der Regel werden dies Nachbarn sein. Ob dies die Sache besser macht, lasse ich jetzt mal dahin gestellt.

Selbstverständlich gibt es unabhängig von der weiteren Ermittlungstätigkeit der Staatsanwaltschaft für Sie in jeder Phase des Verfahrens die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Auch wird man Ihnen ganz offiziell diese Möglichkeit einräumen. Ob, wie und wann es klug ist, etwas auszusagen, müsste prozessstrategisch ausgelotet werden.

Wie gesagt, ich kann Ihnen nur dringend zur Einschaltung eines Rechtsanwalts raten.

_________________
Scheiß auf Chuck Norris - Spongebob grillt unter Wasser!


Nach oben
 Profil Private Nachricht senden Position des Users auf der Mitgliederkarte  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags:
Verfasst: Di 28. Jun 2011, 13:36 


Nach oben
  
 
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 1 Beitrag ] 

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast


Tags

Air, Auto, Deutschland, Erde, Ford, Haus, NES, TV

Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Gehe zu:  
cron



Bei iphpbb3.com bekommen Sie ein kostenloses Forum mit vielen tollen Extras
Forum kostenlos einrichten - Hot Topics - Tags
Beliebteste Themen: Air, NES, Spiele, Erde, Bau

Impressum | Datenschutz